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In Schulen und Hallen

Ablauf der Wahlen 2026 in Malsch: Wahllokale und Briefwahl

Am 8. März wählen die Bürger in Baden-Württemberg einen neuen Landtag. In Malsch stehen dafür neun barrierefreie Wahllokale bereit.
Wählen.
Jeder Wahlberechtigte darf am 8. März wählen gehen. Die Gemeinde Malsch erklärt, was dabei zu beachten ist.Foto: BrianAJackson/iStock/Thinkstock

Am 8. März 2026 sind die Bürgerinnen und Bürger Baden-Württembergs zur Wahl des 18. Landtags aufgerufen. Die Abstimmung findet zwischen 8 und 18 Uhr statt.

In der Gemeinde Malsch werden die Wähler in neun Wahlbezirke eingeteilt. Alle Räume sind laut Gemeinde barrierefrei zugänglich.

Hier kann man wählen gehen

Jeder Wahlberechtigte kann nur in seinem zugewiesenen Wahllokal wählen. Diese befinden sich in der Hans-Thoma-Schule und der Johann-Peter-Hebel-Schule im Kernort, der Mahlbergschule in Völkersbach sowie in der Freihofhalle in Sulzbach und der Waldenfelshalle in Waldprechtsweier. Genaueres steht auf der Wahlbenachrichtigung, die jeder Wahlberechigte erhält.

Mitzubringen sind die Wahlbenachrichtigung und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Die Stimmen werden auf amtlichen Stimmzetteln abgegeben, die jeweils eine Erst- und eine Zweitstimme enthalten. Die Erststimme entscheidet über den Direktkandidaten im Wahlkreis, die Zweitstimme über die Landesliste einer Partei.

Briefwahlstelle eröffnet

Für Bürgerinnen und Bürger, die nicht persönlich ins Wahllokal kommen können, stellt die Gemeinde Malsch eine Briefwahlstelle im Rathaus bereit. Dort können Wahlunterlagen direkt beantragt und genutzt werden. Die Briefwahlstelle ist vom 29. Januar bis zum 5. März 2026 geöffnet.

Abgegebene Briefwahlunterlagen können direkt im Rathaus oder alternativ in den kommunalen Briefkasten eingeworfen werden, um eine fristgerechte Auszählung sicherzustellen. Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Ermittlung der Briefwahlergebnisse am Wahltag um 15 Uhr öffentlich im Rathaus erfolgt.

Manipulation ist strafbar

Wählerinnen und Wähler, die Hilfe bei der Stimmabgabe benötigen, können sich von einer unterstützenden Person begleiten lassen. Dabei muss die Entscheidung jedoch allein beim Wahlberechtigten liegen.

Unbefugte Wahlhandlungen oder Versuche der Manipulation sind strafbar. Sie können mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden.

Erscheinung
MAZ – Das Wochenmagazin für Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier
Ausgabe 08/2026
von Gemeinde Malschpm/red
16.02.2026
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Malsch
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