In letzter Zeit häufen sich Beschwerden aus der Bürgerschaft über Hundekot auf öffentlichen Gehwegen, Spielplätzen und in Vorgärten in unserer Gemeinde. Dieses Verhalten stellt nicht nur eine erhebliche Belästigung dar, sondern beeinträchtigt auch die Sauberkeit und das Wohlbefinden aller Bürgerinnen und Bürger.
Wir möchten daran erinnern, dass Hundehalterinnen und Hundehalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere unverzüglich zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Das Nichtbeseitigen von Hundekot auf öffentlichen Flächen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Wir appellieren an alle Hundehalter, auf Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner ihre Notdurft nicht auf öffentlichen Gehwegen oder Plätzen und in privaten Vorgärten verrichten.