VGH Baden-Württemberg lehnt Antrag ab

Gäubahn-Kappung 2026: Umwelthilfe scheitert erneut mit Klage

Die Gäubahn soll für Jahre den Stuttgarter Hauptbahnhof nicht mehr anfahren und im Stadtteil Vaihingen enden. Dagegen klagt ein Verband schon länger. Nun gibt es eine weitere Entscheidung.
Gäubahn
Um eine Kappung der Gäubahn zu stoppen, hat die Deutsche Umwelthilfe geklagt. Der Antrag wurde aber vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg abgelehnt. (Archivbild)Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist erneut mit dem Versuch gescheitert, die geplante Kappung der Gäubahn von Gerichten verbieten zu lassen. Nachdem das Verwaltungsgericht Stuttgart bereits im Februar eine entsprechende Klage der Organisation abgewiesen hatte, lehnte nun auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) einen Eilantrag der DUH ab, wie das Gericht in Mannheim mitteilte.

Als Gäubahn wird die Eisenbahnstrecke von Stuttgart über Böblingen, Horb und Singen weiter nach Zürich bezeichnet. Wegen Bauarbeiten für das Großprojekt Stuttgart 21 sollen die Züge ab dem Frühjahr 2026 schon im Stuttgarter Stadtteil Vaihingen und nicht wie bisher am Stuttgarter Hauptbahnhof enden. Reisende mit dem Ziel Innenstadt müssen dann voraussichtlich für mehrere Jahre mit Regionalzügen oder S-Bahnen weiterfahren, bis der Anschluss der Strecke an den neuen Tiefbahnhof fertiggestellt ist.

Das wollte die Umwelthilfe mit ihrer Klage verhindern. Die Organisation wollte erreichen, dass der VGH das Eisenbahnbundesamt verpflichtet, der Bahn Bauarbeiten an der Gäubahnstrecke so lange zu untersagen, bis das Bundesamt über einen Antrag der DUH auf teilweisen Widerruf des für die Gäubahn relevanten Planfeststellungsbeschlusses entschieden habe. Weil für diesen Widerruf aber kein Grund erkennbar sei, lehnte der VGH den Eilantrag ab.

Bereits im Februar war die DUH mit einer ähnlichen Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gescheitert. Dort hatten die Richter die Klage mit der Begründung abgelehnt, dass die Organisation keinen Anspruch auf ein Einschreiten des Eisenbahnbundesamts habe.

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