Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
aus gegebenem Anlass möchten wir Sie auf die geltenden Bestimmungen der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Großbettlingen im Hinblick auf Lärmvermeidung hinweisen.
Insbesondere in den Sommermonaten erreichen uns vermehrt Hinweise auf ruhestörenden Lärm, etwa durch Rasenmäher, Laubbläser, Bauarbeiten, Benutzung von Musikinstrumenten oder laute Feiern im Freien. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, im Sinne eines respektvollen Miteinanders Rücksicht aufeinander zu nehmen.
Gemäß der polizeilichen Umweltschutzverordnung der Gemeinde Großbettlingen gilt:
Haus- und Gartenarbeiten mit lärmintensiven Geräten (z. B. Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser, Bohren, Sägen und Holzspalten) sind nur werktags zwischen 7:00 und 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 19:00 Uhr erlaubt. Die Regelungen des Gesetzes über die Sonntage und Feiertage bleiben unberührt (vgl. § 5).
Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte, Musikinstrumente sowie andere mechanische und elektroakustische Geräte im Freien oder mit offenem Fenster dürfen nur so benutzt werden, dass sie die Nachbarschaft nicht stören – insbesondere wenn die Geräte oder Musikinstrumente bei offenen Fenstern oder Türen, offenen Balkonen, im Freien oder in Kraftfahrzeuge betrieben oder gespielt werden (vgl. § 2).
Verstöße gegen diese Regelungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Ihre
Gemeindeverwaltung Großbettlingen