In letzter Zeit gehen wieder verstärkt Klagen bei uns ein, dass auf Gehwegen und auch auf privaten Grundstücken, Verbindungswegen, Treppenaufgängen, Spielplätzen Hundekot hinterlassen wird. Viele Hundebesitzer schauen darüber hinweg und gehen einfach weiter. Wird der Hundekot nicht sofort beseitigt, besteht die Gefahr, dass Passanten hineintreten oder Kinder beim Spielen hineingreifen und den infektiösen Schutz verbreiten. Das ist nicht nur unhygienisch, sondern kann auch noch gesundheitsgefährdend sein. Wir weisen deshalb auf die verbindlichen Vorschriften für Hundehalter hin: Nach der Polizeiverordnung hat der Hundebesitzer dafür zu sorgen, dass der Hund seine Notdurft nicht auf Gehwegen, Treppenaufgängen oder sogar auf privaten fremden Grundstücken (gerade wenn das Grundstück nicht eingezäunt ist) verrichtet. Sollte es dennoch passieren, dass der Vierbeiner seiner Notdurft an den o. g. Punkten entrichtet, ist die vom Halter unverzüglich zu entfernen. Verstöße gegen diese Vorschrift können mit einem Bußgeld geahndet werden.