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Landgericht

Menschenraub – Sieben Jugendliche erwartet ein Urteil

Mehrere Tage Angst, Gewalt und Forderungen nach Geld - im Zentrum ein 17-Jähriger, der um sein Leben fürchten musste. Nun erwartet die sieben Angeklagten ein Urteil.
Prozess wegen erpresserischen Menschenraubs
Menschenraub, Erpressung: Sieben Tatverdächtige warten auf Urteil. (Archivfoto)Foto: Tatjana Bojic/dpa

Menschenraub, Erpressung, Körperverletzung: Im Streit um vermeintliche Schulden aus Drogengeschäften soll ein Jugendlicher über mehrere Tage hinweg festgehalten und misshandelt worden sein. Sieben mutmaßliche Täter - zum Tatzeitpunkt zwischen 16 und 19 Jahre alt - erwartet am Dienstag (ab 10.00 Uhr) ein Urteil vor dem Landgericht Hechingen. Sie stehen unter anderem wegen erpresserischen Menschenraubs vor Gericht.

Sieben Männer sitzen auf der Anklagebank

Angeklagt sind eigentlich zwölf Männer. Die Kammer hat ihr Verfahren aber abgetrennt. Die Angeklagten haben ihren Wohnsitz überwiegend im Raum Mössingen/Bodelshausen und in einem Fall in Bisingen.

Laut Anklage wurde das 17 Jahre alte Opfer ab dem 11. April von den Angeklagten an wechselnden Orten festgehalten und erpresst. In der Nacht zum 15. April wurde der Jugendliche von der Polizei befreit.

Mehrere Tatorte

Bereits Anfang 2025 soll die Gruppe das Opfer in einer Kellerwohnung in Mössingen geschlagen haben. Daraufhin habe die Familie des Opfers 3.100 Euro bezahlt. Dann – am 11. April – sollen sie sich erneut den Jugendlichen geschnappt und nach Mössingen gebracht haben. In einem Hotelzimmer sollen sie 4.500 Euro gefordert sowie den 17-Jährigen bedroht und geschlagen haben.

Weil dieser das Geld nicht beschaffen konnte, sollen die Angeklagten am Abend des 13. April mit Hilfe des Mobiltelefons des Opfers einen gleichaltrigen Bekannten an eine Bushaltestelle in Haigerloch (Zollernalbkreis) gelockt und auch ihn geschlagen haben. Von ihm sollen sie 5.000 Euro gefordert haben. Dies misslang; der junge Mann floh und informierte die Polizei.

Durchweg sei es darum gegangen, Schulden aus illegalen Drogengeschäften einzutreiben.

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