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Urteil in Ellwangen

Nachbarschaftsstreit in Frankenhardt: lange Haftstrafe

Mit Perücke und Hammer lauerte er dem Nachbarn auf – der Streit endete blutig. Warum das Gericht von «falschen Entscheidungen» spricht und wie knapp das Opfer dem Tod entkam.
Das Landgericht Ellwangen hat ein Urteil verkündet. (Archivbild)Foto: Uwe Kempf/dpa

Ein seit Jahren schwelender Nachbarschaftsstreit ist so eskaliert, dass nun ein 47-Jähriger für sieben Jahre ins Gefängnis muss. Das Landgericht Ellwangen hat ihn wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er seinen Kontrahenten mit einem Hammer erschlagen wollte.

Der 47-Jährige war im vergangenen November in Frankenhardt (Kreis Schwäbisch Hall) auf das 54-jährige Opfer vor dessen Wohnhaus losgegangen. Dort lebte noch wenige Monate davor auch der Angeklagte, der Miteigentümer des Gebäudes ist. Der Kauf sei eine fatale Entscheidung gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Jochen Fleischer. Sie habe den Angeklagten in einen Dauerstreit mit dem Opfer geführt. Hinzu gekommen seien die Trennung von der Lebensgefährtin und finanzielle Probleme.

Jahrelanger Streit zwischen den Nachbarn

Der Streit mit den Nachbarn schwelte seit Jahren. Zwei Tage nach dem Angriff war ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ellwangen geplant. Hier ging es um eine Attacke des Angeklagten auf die Ehefrau des Nachbars. Das Amtsgericht Crailsheim hatte ihn zu einer Strafe von 3.000 Euro verurteilt. Der 47-Jährige betonte, er wollte aufgrund des dauerhaften Streits mit dem ehemaligen Nachbar aus Rache dessen Autos mit einem Zimmermannshammer beschädigen. «Ich wollte nie jemand verletzen oder gar töten», sagte der Mann.

Perücke und Schal, Pfefferspray und Hammer

Der 47-Jährige hatte sich laut Anklage mit Perücke und Schal vermummt, wohl weil er wusste, dass an dem Haus Überwachungskameras angebracht sind. Zudem war er demnach mit einem Hammer und Pfefferspray ausgerüstet. Der Angeklagte sei mit finsteren Plänen auf das Gelände gekommen und habe gezielt das Opfer angegriffen. «Das ist daher mehr als versuchter Totschlag zu werten», sagte Fleischer.

Im Streit Kellertreppe hinabgestürzt

Das 54-jährige Opfer wurde mit der spitzen Seite des Hammers an Kopf und Arme getroffen. «Er hat Glück gehabt. Hätte das Werkzeug die Schläfe getroffen, wäre es zu erheblichen Hirnverletzungen gekommen», beschrieb eine Sachverständige die Wucht des Schlages. Zwischen den beiden Männern kam es anschließend zu einem Kampf, bei dem sie das Gleichgewicht verloren und die Kellertreppe hinunterstürzten. Eine Nachbarin, die auf den Streit aufmerksam wurde, verständigte Polizei und Rettungskräfte.

Der schwerverletzte 54-Jährige, der vor Gericht als Nebenkläger auftrat, wurde mit einem Schädelbruch, einer ausgekugelten Schulter und mehreren Prellungen in eine Klinik nach Schwäbisch Hall gebracht. Auch der Angeklagte musste nach dem Treppensturz in einem Krankenhaus behandelt werden. Er wurde dort später verhaftet.

Die Kammer folgte mit ihrem Urteil weitgehend der Staatsanwaltschaft, die eine Gefängnisstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert hatte. Die Verteidigung sah nur Körperverletzung als gegeben und hatte sich für zwei Jahre auf Bewährung ausgesprochen.

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